Unsere Anwälte im Oldtimerrecht
Michael Eckert ist seit über 30 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv. Er besitzt zwei Oldtimer, berät und vertritt seit vielen Jahren mehrere Oldtimer-Clubs und -Freunde sowie in diesem Bereich tätige Unternehmen in allen Fragen des Oldtimerrechts. Michael Eckert ist FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Daher verfügt er sowohl über das erforderliche technische als auch das juristische Know-how.
Thomas Haas betreut unsere Mandanten insbesondere bei kauf- und werkvertraglichen Schwierigkeiten (Gewährleistung, Garantie, Restaurierungsverträge), bei Verkehrsunfällen mit Oldtimern sowie bei verwaltungsrechtlichen Problemen, z.B. im Zulassungsrecht.
Eberhard Hofäcker ist im Oldtimerrecht aufgrund seiner fahrzeugtechnischen Kenntnisse als ausgebildeter Kfz-Mechaniker insbesondere im Kauf- und Werkvertragsrecht sowie im Bereich der Unfallregulierung tätig.
Oliver Roesner ist Ihr Ansprechpartner bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Holger Praetorius befasst sich mit der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträgen vor allem auf Händlerseite.
