Oldtimeranwalt
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Unsere Anwälte im Oldtimerrecht


Michael Eckert ist seit über 25 Jahren in der Oldtimer-Szene aktiv. Er besitzt zwei Oldtimer, berät und vertritt seit vielen Jahren mehrere Oldtimer-Clubs und -Freunde sowie in diesem Bereich tätige Unternehmen in allen Fragen des Oldtimerrechts. Michael Eckert ist FIVA-Fahrzeugprüfer und „Schrauber“, der selbst Fahrzeuge restauriert hat. Daher verfügt er sowohl über das erforderliche technische als auch das juristische Know-how.


Thomas Haas betreut unsere Mandanten insbesondere bei kauf- und werkvertraglichen Schwierigkeiten (Gewährleistung, Garantie, Restaurierungsverträge), bei Verkehrsunfällen mit Oldtimern sowie bei verwaltungsrechtlichen Problemen, z.B. im Zulassungsrecht.


Oliver Roesner ist Ihr Ansprechpartner bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen.


Holger Praetorius befasst sich mit der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträgen vor allem auf Händlerseite.


 

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Oldtimerrecht 

Die rechtliche Beratung rund um Oldtimer erfordert eine Kombination aus juristischem Spezialwissen, viel eigener Erfahrung mit Kauf, Verkauf, Restaurierung, Regelung von Versicherungsansprüchen etc. sowie technischem Wissen und Insiderkenntnissen der Oldtimerbranche. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit Gutachtern, Kfz-Sachverständigen und anderen Oldtimer-Experten zusammen.


Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
  • Beratung und Vertretung im Zivil- und Vertragsrecht für Käufer und Verkäufer, Werkstätten und deren Kunden
  • Entwurf und Prüfung von Verträgen zum Oldtimerkauf
  • Begleitung bei Restaurierungsvorhaben
  • Beratung im Verkehrsunfall- und Versicherungsrecht, z. B. bei Nutzungsausfall und Wertminderung
  • Unterstützung im Verkehrsverwaltungsrecht bei zulassungs- und abfallrechtlichen Fragen
  • Unterstützung von Oldtimer-Clubs als ständige Justiziare, insbesondere bei Satzungsfragen und als Ansprechpartner bei Rechtsfragen von Mitgliedern
 
© Eckert ∙ Klette & Kollegen
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